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Abmahnungen: So gehen Sie bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads vor

Sie haben Post vom Anwalt bekommen? Und dieser Anwalt möchte wegen einer Urheberrechtsverletzung viel Geld von Ihnen haben? Vielleicht müssen Sie gar nicht zahlen.

Das deutsche Urheberrecht ist nicht kompatibel mit dem Internet. Diese einfache Feststellung ändert aber nichts daran, dass das Urheberrecht in der heutigen Form gültig ist und als gesetzestreuer Bürger sollten Sie sich daran halten. Allerdings ist das nicht immer ganz einfach, denn eine Urheberrechtsverletzung können Sie unter Umständen schon dadurch begehen, Sie bei Facebook ein Bild teilen und damit anderen zugänglich machen, obwohl Sie gar nicht der Urheber sind. Aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten

Neben den berechtigten Forderungen im Urheberrechtsbereich gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Anwälte Personen anschreiben, die überhaupt keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Zudem werden oftmals sehr hohe Kosten veranschlagt, die nicht immer zu rechtfertigen sind. Deswegen sind Sie gut beraten, bei einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen einen Anwalt einzuschalten, der sich mit dem Urheberrecht und dem Internet gut auskennt. Über das Internet (etwa über die Rechtsanwaltskammern) finden Sie problemlos einen Fachanwalt, der sich mit dieser Thematik auskennt, denn es gibt mittlerweile zahlreiche betroffene Personen.

illegaler Download

Nichts bezahlen und nichts unterschreiben ohne anwaltlichen Rat

Die Urheberrechtsabmahnungen, die aktuell verschickt werden, setzen meist sehr kurze Fristen, in denen der Betroffene angeblich reagieren muss. Davon sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Sobald Sie ein derartiges Schreiben bekommen haben, sollten Sie zum Anwalt gehen und ihm den Fall schildern. Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht die geforderte Summe. Vielleicht müssen Sie am Ende eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und vielleicht müssen Sie auch einen gewissen Betrag bezahlen. Aber die Chance ist groß, dass Sie weit weniger bezahlen müssen als im ersten Schreiben angekündigt worden ist. Das kann aber nur ein Anwalt für Sie klären.

FritzBox: Abmahnungen vorbeugen und die öffentlichen IP-Adressen des eigenen Internetanschlusses archivieren

Jeder, der einen eigenen Internetanschluss hat, bekommt von seinem Provider eine öffentliche Internetadresse zugewiesen, mit der er sich im Internet bewegen kann. Diese wird für grundsätzlich alle Aktivitäten im Netz verwendet. Allerdings ist die IP Adresse für den normalen Anwender eher unsichtbar, da der eigene Router und der Rechner sich selbständig um die Adressierung kümmern. Doch unter bestimmten Umständen kann diese Adresse sehr wichtig werden.

Wichtig bei Abmahnungen: die verwendeten IP-Adressen

Flattert zum Beispiel eine Abmahnung ins Haus, die Ihnen Urheberrechtsverletzungen vorwirft, so ist der Vorwurf immer mit Ihrer IP Adresse verknüpft. Denn der Abmahnende hat in der Regel lediglich die IP Adresse, die bei dem Vergehen benutzt wurde, zur Verfügung und hat sich über den Provider die entsprechenden Nutzerdaten besorgt. Fühlen Sie sich zu Unrecht beschuldigt, stehen Sie plötzlich selbst in der Beweispflicht.

Als erstes sollten Sie deshalb prüfen, ob sie zu der Zeit des vorgeworfenen Vergehens tatsächlich diese IP Adresse vom Provider zugewiesen bekommen haben. Denn ein großer Prozentsatz der Abmahnungen ist völlig unberechtigt und haltlos bzw. hat falsche IP-Adressen zur Grundlage. Doch leider ist es gar nicht so ohne weiteres möglich, ihre IP-Adresse festzustellen, denn die Provider weisen Ihnen mindestens jeden Tag eine neue IP Adresse zu. Sie müssen dann schon die Systemmeldungen Ihres Routers bemüht werden, um eine Chance zu haben, Ihre Adresse zu einem bestimmten Tag ausfindig zu machen. Liegt das Vergehen dann auch noch mehrere Wochen zurück, ist die Adresse meist schon aus dem Logfile verschwunden. Nutzen Sie eine Fritzbox, haben Sie jedoch die Möglichkeit mit den richtigen Einstellungen, Ihre IP Adressen auch längerfristig zu archivieren. Folgendermaßen müssen Sie vorgehen:

1. Melden Sie sich auf der Konfigurationsoberfläche Ihrer Fritzbox an und begeben Sie sich in das Menü “System | Push Service”.

2. Dort aktivieren Sie die Option “Fritz!Box Push Service aktiv” und stellen das Intervall ein, zum Beispiel “wöchentlich”; besser ist „täglich“.

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3. Im Bereich “Kontodaten” geben Sie Kontodaten Ihres E-Mail-Accounts ein. Stellen Sie sicher, dass nach einem Klick auf “Push-Service testen” die Testmail korrekt verschickt wird.

4. Im Register “Erweiterte Einstellungen” legen Sie fest, dass auch das Ereignisprotokoll in den wöchentlichen Mails enthalten sein soll.

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5. Speichern Sie die Einstellungen per Klick auf “Übernehmen”.

Ab sofort bekommen Sie wöchentlich bzw. täglich eine Mail mit dem Ereignisprotokoll, aus dem zu entnehmen ist, welche IP Adresse Sie zu welchem Tag zugewiesen bekommen haben. Diese Mails speichern Sie einfach ab oder sammeln Sie in einem Mailordner. So können Sie über einen beliebigen Zeitraum Ihre IP Adressen nachvollziehen und gegebenenfalls prüfen, ob Anschuldigungen rechtens sind. In wie weit diese Daten auch bei einem Rechtsstreit bestand haben, müssen dann allerdings die Anwälte und Richter entscheiden.

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